Eidgenössisches Feldschiessen 2026: Wichtige Infos

Liebe Schützenkolleginnen und Schützenkollegen
Nächste Woche ist es so weit: Das Feldschiessen steht vor der Tür! Hier findet ihr alle wichtigen Details zum Ablauf, den Zeiten und den Erwartungen des Vorstands.
Schiesszeiten & Standblattausgabe
- Mittwoch, 27. Mai: 18:00 – 20:00 Uhr
- Samstag, 30. Mai: 09:00 – 12:00 Uhr
- Standblattausgabe: Bis spätestens 30 Minuten vor Schiessende.
Gemütliches Beisammensein & Verpflegung
Agnes und Urs Surber verwöhnen uns nach dem Schiessen wieder mit einem feinen Nacht- bzw. Mittagessen.
- Für das Essen ist eine Anmeldung erforderlich (spätestens 24 Stunden vorher).
- Für alle eingetragenen Helfer ist die Verpflegung kostenlos.
Infos für unsere Helfer
Wir setzen alles daran, dass auch ihr während der offiziellen Zeiten zum Schiessen kommt. Sollte es dennoch zu stressig werden oder die Zeit nicht reichen, gibt es eine Alternative:
- Ihr könnt das Feldschiessen bis Ende August bei uns im Stand nachholen.
- Das Resultat wird für die SAT und die Vereinsmeisterschaft nachgetragen. Eine Anerkennungskarte können wir auch ausstellen.
- Einschränkung: Auf ein Kranzabzeichen oder die Stapfer-Medaille müsst ihr beim Nachschiessen leider verzichten.
- Diese Regelung gilt auch für alle Schützen, die diese Woche verhindert sind.
Erwartungen zur Teilnahme
Die Teilnahme am Feldschiessen und am Obligatorischen ist für den Verein von zentraler Bedeutung:
- Der Vorstand erwartet die Teilnahme von jedem Mitglied, das regelmässig schiesst.
- Pistolenschützen nehmen zusätzlich auch mit dem Gewehr teil. Vereinswaffen stehen bereit.
- Beide Schiessen sind für die Gemeinde der Beweis, dass unsere Schiessanlage gebraucht wird. Eine hohe Beteiligung sichert die Zukunft unseres Vereins.
Wichtiges Wort an die A-Mitglieder
Wie bereits an der GV angesprochen, gilt eine klare Erwartung:
- Wer als A-Mitglied finanzielle Beiträge vom Verein für auswärtige Schützenfeste bezieht, muss zwingend an diesen Schiessen teilnehmen.
- Wer stattdessen noch bewusst für einen anderen Verein schiesst, sollte sich überlegen, diesen als seinen A-Verein zu wählen.
Unsere geschätzten Veteranen
Ausgenommen von der Schiesspflicht sind selbstverständlich unsere verdienten ehemaligen Schützen. Ihr müsst uns nichts mehr beweisen – wir wissen, was ihr geleistet habt! Wir freuen uns stattdessen sehr über eure Teilnahme an unseren sozialen Anlässen wie dem Absenden oder dem Veteranenausflug.
Mit Schützengruss
Urs Hollinger, Präsident FSV Rüschlikon